Ein Hund darf nicht Alleinerbe eines Vermögens werden, auch wenn dies im Testament des Verstorbenen so vorgesehen ist. Ein Tier ist keine rechtsfähige Person und kann auch nicht erben.
Das Bonner Landgericht bestätigte aktuell eine Entscheidung des Amtsgerichtes Euskirchen, dass ein entsprechendes Urteil unwirksam sei.